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Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung

Wie Du Dich gegen Überschwemmung, Rückstau Flut etc. schützt


Das Wichtigste in Kürze


  • Mit der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung kannst Du Dich gegen Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch oder Erdbeben absichern - sogenannte Elementarschäden.

  • Diese Abischerung solltest Du als zusätzlichen Baustein in Deiner Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen.

  • Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung gegen Naturgewalten kann teuer sein. Mache daher unbedingt einen Preisvergleich.


Überschwemmungen und Erdrutsche durch Starkregen im Ahrtal 2021; Starkregenhochwasser in Thüringen und Niedersachsen Ende 2023; Hochwasser im Saarland, in Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland-Pfalz 2024:


Ereignisse wie diese passieren immer öfter, häufig mit enormen Schäden. Betroffene fragen sich dann: Welche Ver­si­che­rung zahlt diese Schäden? Die Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen übernehmen diese Schäden nicht automatisch, dafür benötigst Du den Zusatzschutz gegen Elementargefahren. Alles Wichtige dazu erklären wir Dir in diesem Ratgeber.


Was ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung?


Wie der Name es schon sagt, deckt diese Ver­si­che­rung Schäden ab, die durch Elementarereignisse entstehen. Das können sintflutartiger Regen oder Hochwasser sein – denn extreme Wetterereignisse kommen immer häufiger vor, wie etwa Aufzeichnungen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) zeigen. Eine Folge: Der Keller läuft voll und macht das Haus für lange Zeit unbewohnbar. Im schlimmsten Fall kann zu viel Wasser sogar zu einem Erdrutsch führen und Dein Haus zerstören.


Möchtest Du Dein Haus gegen diese Gefahren versichern, musst Du eine Elementarschadenabsicherung im Rahmen Deiner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen. Um den Inhalt Deines Hauses oder Deiner Wohnung abzusichern, musst Du Elementarschäden innerhalb der Hausratversicherung versichern. Mit einem eigenständigen Vertrag gibt es den Ver­si­che­rungs­schutz gegen Elementarschäden nicht, es handelt sich um ergänzende Bausteine innerhalb einer Hausrat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.


Dein Auto kannst Du mit einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung gegen Elementarschäden absichern.

Die Gebäude- und Hausratversicherung beinhaltet die Absicherung von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie die Elementarschadenabsicherung.


Du kannst für jeden dieser vier Bausteine überlegen, ob Du ihn absichern möchtest. Der Bereich Elementarschäden wird aber oft nicht mitversichert: Nur etwas mehr als 50 Prozent der Hausbesitzer haben laut GDV entsprechenden Ver­si­che­rungs­schutz ‒ um Kosten zu sparen oder aufgrund der Annahme, diese Absicherung nicht zu brauchen.


Obwohl es bislang keine Pflicht gibt, sich gegen Elementarschäden abzusichern, wird es angesichts der aktuellen Entwicklungen immer wichtiger, sie in Erwägung zu ziehen.


Was gehört zu den Elementarschäden?


Der Begriff „Elementarschäden“ umfasst Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche. Bei Überschwemmungen ist sowohl Hochwasser durch Flüsse als auch durch Starkregen gemeint. 


Allein die Sturzflut im Juli 2021 im Ahrtal verursachte versicherte Schäden von 8,2 Milliarden Euro. Auch wenn die Unwetterschäden wieder etwas zurückgingen und sie im Jahr 2023 laut GDV bei knapp 5 Milliarden Euro lagen, ist die Tendenz klar: Es kommt häufiger zu sehr teuren Schäden aufgrund von Naturgefahren.


Häuser in der Nähe von Flüssen sind zum Beispiel tendenziell stärker von Hochwasser betroffen. Aber gerade die Katastrophe im Jahr 2021 hat gezeigt, dass auch kleine Bäche zu Überschwemmungen führen können, wenn es sehr stark regnet. Die Prognosen von Klimawissenschaftlern zeigen, dass solche Ereignisse in Zukunft häufiger passieren werden und mehr Menschen davon betroffen sein werden. Absichern kannst Du Schäden durch Flusshochwasser und Starkregen nur mit einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung.


Erdsenkungen können durch natürlich entstandene Höhlen im Erdreich passieren. Durch Bergbau bedingte Erdsenkungen sind kein versicherter Schaden, hier haftet die Bergbaufirma. Ursachen für einen Erdrutsch sind in zu trockenem oder zu feuchtem Boden begründet. In beiden Fällen kann der Boden im wahrsten Sinne den Halt verlieren und wegrutschen.


Lawinen sind meist von Berghängen gelöste Schneemassen, die zu Tal gleiten oder stürzen. Unter Schneedruck brach 2006 die Eissporthalle in Bad Reichenhall zusammen. Das sind alles Schäden, die eine Elementarversicherung übernimmt. Ebenfalls abgesichert – wenn auch hierzulande weniger akut bedrohlich – sind Erdbeben.


Selbst Vulkanausbrüche, zum Beispiel in der Vulkaneifel, sind mitversichert.

Dringen Wassermassen in die Ableitungsrohre am oder im Gebäude ein und fluten über die Toilette oder das Waschbecken in Küche oder Bad, sprechen Versicherer von Rückstau. 


Schäden durch Rückstau musst Du jedoch meist explizit mitabsichern. Sie sind in vielen Tarifen auch in einer Elementarabsicherung nicht automatisch enthalten.


Ausgeschlossen vom Ver­si­che­rungsumfang sind stets Vorsatz, Sturmflut und Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt. Wenn sich allerdings das Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und diese Wassermassen dann gemeinsam Deinen Keller fluten, ist der Schaden versichert. Grundsätzlich gilt: Mach es dem Wetter nicht zu einfach, zu Dir ins Haus zu kommen. Halte Fenster und Türen immer ordnungsgemäß geschlossen.


Welche Kosten sind versichert?


Die Ver­si­che­rung kann nicht verhindern, dass Naturgewalten Deinen Hausrat oder Deine Wohnung beschädigen. Aber Du kannst die Kosten absichern, die durch Elementarschäden entstehen. Dazu gehören natürlich zunächst die sogenannten Kosten der Wiederherstellung und Reparatur. Das heißt: Für den Fall, dass Du vollumfänglich abgesichert bist, bezahlt Dir die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung– sofern sie den passenden Zusatzbaustein Elementarschäden hat –  den Neubau Deines Hauses. Oder die Hausratversicherung zahlt Dir genug für die Neuanschaffung von Möbeln.


Aber auch die Kosten zur Feststellung des Schadens sind dann abgesichert. Das bedeutet: Die Ver­si­che­rung übernimmt die Kosten für einen Gutachter, der dann prüft, was für ein Schaden entstanden ist und was eine Reparatur kostet. Zum Beispiel, wenn Wasser ins Fundament eingedrungen ist. Ist der Hausrat abgebrannt und muss beseitigt werden, sind diese Aufräumkosten versichert. Genauso Abrisskosten, wenn das Haus nach einem schweren Hochwasser komplett beseitigt werden muss. Kannst Du wegen eines großen Schadens am Haus oder in Deiner Wohnung Dein Heim für eine gewisse Zeit nicht nutzen, übernimmt die Ver­si­che­rung auch die Hotelkosten.


Wichtig ist aber: All diese Kosten bekommst Du nur erstattet, wenn Du das in Deinem Vertrag entsprechend versichert hast. Alle genannten Leistungen sind Teil unserer Mindestkriterien für eine sinnvolle Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie gelten dann für alle versicherten Schäden, egal wie diese entstehen.


Wenn Du zur Miete wohnst, ist es sinnvoll diese Kosten über die Hausratversicherung abzudecken. Auch von dieser Ver­si­che­rung bekommst Du zum Beispiel Hotelkosten erstattet, wenn es mit vereinbart ist.






 
 

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